NIS2 – Die neue Herausforderung in der IT-Branche

NIS2 ist aktuell das zentrale Thema rund um IT-Sicherheit und Cybersecurity in Unternehmen. Die NIS2-Richtlinie bringt tiefgreifende Veränderungen für Tausende Unternehmen in Deutschland und Europa. Ob Sie als Geschäftsführer, IT-Leitung oder Verantwortlicher für Informationssicherheit agieren: Die neue EU-Richtlinie NIS2 betrifft Sie möglicherweise direkt, insbesondere wenn Sie in den Bereichen kritische Infrastruktur (KRITIS), Energie, Gesundheit, Transport, digitale Infrastruktur oder als Zulieferer tätig sind.

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Was ist NIS2?

NIS2 steht für die zweite EU-Richtlinie zur Netzwerk- und Informationssicherheit und ist ein Meilenstein für die IT-Sicherheit in der Europäischen Union. Ziel ist es, das Schutzniveau gegen Cyberangriffe und Sicherheitsvorfälle in Unternehmen deutlich zu erhöhen. NIS2 legt besonders Wert auf Cybersicherheit, Risikomanagement und die Absicherung der Lieferkette.

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NIS2-Umsetzung: Rechtlicher Hintergrund und Fristen

Nachdem die NIS2-Richtlinie auf EU-Ebene verabschiedet wurde, arbeitet Deutschland aktuell an der Umsetzung in nationales Recht. Der Gesetzentwurf für das NIS2-Umsetzungsgesetz (NIS2UmsuCG) befindet sich derzeit noch im parlamentarischen Verfahren. Es ist vorgesehen, dass die gesetzlichen Regelungen voraussichtlich noch 2025 in Kraft treten. Unternehmen sollten sich bereits jetzt mit den Anforderungen vertraut machen und entsprechende Vorbereitungen treffen, da nach Inkrafttreten meist nur eine kurze Umsetzungsfrist bleibt, um die neuen Pflichten einzuhalten.

Unternehmen und Organisationen, die unter die NIS2-Richtlinie fallen – Übersicht betroffener Sektoren

Wer ist von NIS2 betroffen?

Unter den Anwendungsbereich von NIS2 fallen etwa 30.000 Unternehmen in Deutschland, darunter Betreiber kritischer Infrastrukturen sowie wichtige und besonders wichtige Einrichtungen. Dazu zählen Unternehmen aus den Sektoren Energie, Gesundheit, Transport, Informationstechnologie, digitale Dienste und viele weitere. Auch Zulieferer und Dienstleister sind betroffen, da die Sicherheit der Lieferkette im Fokus steht. Über die Website des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) können Unternehmen prüfen, ob sie von NIS2 betroffen sind.

Pflichten und Maßnahmen nach NIS2

Die NIS2-Richtlinie verpflichtet betroffene Unternehmen und deren Geschäftsführung zur Umsetzung umfassender IT-Sicherheitsmaßnahmen. Dazu gehören:

  • Risikomanagement und kontinuierliche Sicherheitsvorkehrungen für IT-Systeme
  • Effektives Backup-Management und Notfallplanung
  • Absicherung der Lieferkette und Dienstleister-Management
  • Implementierung sicherer Kommunikationswege und Verschlüsselung
  • Lückenloses Schwachstellen-Management und fortlaufende Authentifizierung

Diese Anforderungen bedeuten für viele kleine und mittelständische Unternehmen eine deutliche Steigerung des bisherigen Sicherheitsniveaus.

NIS2-Pflichten im Überblick – technische und organisatorische Maßnahmen zur IT-Sicherheit
Mögliche Strafen und rechtliche Konsequenzen bei Verstößen gegen die NIS2-Richtlinie

Strafen und Konsequenzen bei NIS2-Nichtumsetzung

Bei Nichteinhaltung der NIS2-Richtlinie drohen hohe Bußgelder: Abhängig von der Unternehmensgröße können diese zwischen 100.000 Euro und 10 Millionen Euro liegen. Geschäftsführer tragen die persönliche Verantwortung für die Einhaltung der IT-Sicherheitsmaßnahmen gemäß NIS2.

Ihr Weg zur NIS2-Konformität mit Protektis

Als erfahrene Beratung im Bereich IT-Sicherheit unterstützen wir Sie dabei, Ihr Unternehmen NIS2-ready zu machen. Wir helfen Ihnen bei der Betroffenheitsprüfung, der Entwicklung einer individuellen Cybersecurity-Strategie und der Umsetzung aller gesetzlichen Vorgaben. Von der Risikoanalyse über Notfallmanagement bis zur Mitarbeiterschulung – unser Team begleitet Sie auf Ihrem Weg zur NIS2-Konformität. Kontaktieren Sie uns noch heute und sichern Sie die Zukunft Ihres Unternehmens im Zeitalter der NIS2-Richtlinie.

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Frank Fengel
Geschäftsführer (CEO)
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